Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetz

Die NEW ist der allgemeinen Compliance Initiative des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) beigetreten.

Mit dem Beitritt verpflichten wir uns, in allen unternehmerischen Aktivitäten unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden. Neben dem ethischen Anliegen wird mit dem Verhaltenskodes damit ein belastbarer und umsetzbarer Mindeststandard geschaffen.

 


Die BME-Verhaltensrichtlinie umfasst folgende Aspekte:

 

  • Einbeziehung des UN Global Compact und weiterer internationaler Regelungen
  • Verbot von Korruption
  • Verbot von kartellrechtswidrigen Absprachen
  • Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit
  • Beachtung der Menschenrechte 
  • Verbot der Diskriminierung
  • Förderung des Gesundheitsschutzes 
  • Förderung fairer Arbeitsbedingungen 
  • Förderung des Umweltschutzes 
  • Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen 
  • Einbeziehung dieser Standards in die Lieferantenkette

Grundsatzerklärung

Seit Januar 2023 ist das Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetz in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, die Kernelemente unternehmerischer Sorgfalt in der eigenen Wertschöpfung und gegenüber Lieferanten zu etablieren. Entsprechend der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte kommt Unternehmen so die gesellschaftliche Verantwortung zu, Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette zu achten.

In Zeiten, in denen die Bedeutung nachhaltiger und ethischer Geschäftspraktiken zunehmend im Vordergrund steht, bekräftigen auch wir als NEW unsere Verpflichtung, verantwortungsvoll zu Handeln und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dies gilt sowohl für unsere eigene Geschäftstätigkeit als auch, im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten, für unsere Wertschöpfungs- und Lieferketten.

Unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte reflektiert nicht nur die Anforderungen des LkSG, sondern spiegelt auch die tiefe Verwurzelung unserer Werte wider. Sie verdeutlicht unseren festen Entschluss, die Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um soziale Standards zu wahren.

Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes werden wir jährlich über unsere Entwicklungen und Vorhaben öffentlich berichten.

Grundsatzerklärung NEW

 

Mit der NEW-Compliance Meldestelle haben wir überdies ein Hinweisgebersystem eingerichtet, über das Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex oder gegen gesetzliche Regelungen vertraulich melden können.  

NEW-Compliance Meldestelle